Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für Verträge, Lieferung und sonstige Leistungen zwischen dem Sehgal-Security „Detektei und Sicherheitsdienst“ als Auftragnehmer und seinen Auftraggebern aus dem nichtkaufmänn. Verkehr. Geschuldet wird seitens des Auftragnehmers die Leistung, nicht der Erfolg. Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich.
Allgemeine Dienstausführung
Das Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen Sehgal-Security „Detektei und Sicherheitsdienst“ erstellt für die Durchführung seiner Aufträge schriftliche Dienstanweisungen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Sehgal-Security „Detektei und Sicherheitsdienst“ ohne besondere Aufforderung alle, für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst nach Tätigkeit durch den Auftragnehmer bekannt werden (Informationspflicht des Auftraggebers).
Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach oder ist die Erstellung einer Dienstan- weisung aus zeitlichen oder technischen Gründen vor Aufnahme einer Tätigkeiten nicht möglich,
so kann das Sehgal-Security „Detektei und Sicherheitsdienst“ die Dienstleistung in der Art und Weise erbringen, wie es dies zur Erfüllung des Auftrages für zweckmäßig erachtet. Aus Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist, kann der Auftraggeber keine Rechte ableiten.
Das Sehgal-Security „Detektei und Sicherheitsdienst“ erbringt seine Tätigkeit als Dienstleister (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung v. 07.04.1972 BGBI 1972 I, 1993), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient.
Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegen, ausgenommen bei Gefahr im Verzug, beim Sehgal-Security „Detektei und Sicherheitsdienst“. Die Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern obliegt dem Schutz-Team.
Der Auftragnehmer und in Folge seine Mitarbeiter verpflichten sich über alle Belange, welche ihnen aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Schweigen gegenüber Dritten wahren. Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Angebote und Rechnungen des Auftragnehmers sind wiederum nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe an oder der Ermöglichung der Kenntniserlangung durch Dritte.
Begehungsvorschrift
Für die Durchführung eines Auftrages ist die schriftliche Dienstanweisung maßgeblich.
Sie enthält, den Vorgaben des Auftraggebers entsprechend, die näheren Bestimmungen über
die Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.
Schlüssel und Notfallanschriften
Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverlust und Schlüsselbeschädigung haftet der Auftragnehmer im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes, auch nachts, telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftsenderungen müssen dem Auftragnehmer umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen der Auftragnehmer über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen
Beanstandung
Beanstandungen jeglicher Art sind unverzüglich nach Feststellung dem Sehgal-Security „Detektei und Sicherheitsdienst“ mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur sofortigen Lösung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer nach bestätigter Benachrichtigung nicht in angemessener Frist für Abhilfe sorgt.
Auftragsdauer
Zeitlich unbefristete Verträge sind mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende schriftlich kündbar. Änderungen im Ablauf oder in der Einteilung bedürfen nicht der Kündigung, sondern werden in den laufenden Vertrag integriert.
Ausführung durch andere Unternehmen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
Unterbrechung der Bewachung
Im Krieg und im Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann der Auftragnehmer den Dienst, soweit die Ausführung unmöglich wird, unterbrechen od. zweckentsprechend umstellen.
Vorzeitige Vertragsauflösung
Bei Wegfall der kontraktuellen Geschäftsgrundlage wie z.B. bei Umzug des Auftraggebers, kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Rechtsfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz
Begehungsvorschrift
Schlüssel und Notfallanschriften
Beanstandung
Auftragsdauer
Ausführung durch andere Unternehmen
Unterbrechung der Bewachung
Vorzeitige Vertragsauflösung
Rechtsfolge
Bei Tod de
der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod sonstiger Rechtsnachfolger oder Rechtsveränderung des Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.
Rechtskonforme Auftragsausführung
Das Sehgal-Security „Detektei und Sicherheitsdienst“ führt seine Dienstleistungen auf der Grundlage des geltenden Rechts aus. Insbesondere bei Sicherheitsdienst- und Veranstaltungsschutzaufträgen erfolgt die Durchführung unter Berücksichtung der strafrechtlichen Vorschriften.
Haftungsbestimmungen
Personenschutz / bewaffneter Sicherheitsdienst
Der Auftraggeber stellt das Sehgal-Security „Detektei und Sicherheitsdienst“ frei von Regressansprüchen aufgrund seiner Tätigkeit bei Personenschutz oder ähnlichen bewaffneten Sicherheitsdiensten. Das Sehgal-Security „Detektei und Sicherheitsdienst“ übernimmt bei Personenschutz keine Garantie oder gar Verantwortung für Leben oder körperliche Unversehrtheit der Schutzperson. In direkter Folge davon besteht keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die während der Ausübung des Dienstes durch Dritte verursacht werden.
Streifendienst / Objektschutz / Standbewachung
Die Haftung gem. der Punkte 1. bis 6. der Allgemeinen Haftungsregeln beschränkt sich beim Schließ- und Kontrolldienst sowie Objektschutz mit Personalpräsenz auf Schäden, die durch Verletzung einer ordnungsgemäßen Ausführung der vereinbarten Dienstpflichten verursacht wurden.
Allgemeine Haftungsregeln
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Bei Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Unternehmer nur, sofern etwaige Schäden von ihm, seinem gesetzlichen Vertreter, oder seinen leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
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Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
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Unabhängig von Ziffer 2 haftet der Unternehmer für Schäden, die durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter, seine leitenden Angestellten, oder seine Mitarbeiter verursacht worden sind, soweit im Rahmen seines Haftpflichtversicherungsvertrages für Bewachungsunternehmen Versicherungsschutz gegeben ist. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zugrunde
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Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Wachtätigkeit nicht im Zusammenhang stehen, wie z.B. die Übernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Automaten, Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.
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Es besteht keine Haftung aus der Bewachung von Landfahrzeugen einschließlich mitgeführter Gegenstände, insbesondere bei der Parkraumbewirtschaftung.
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Haftung bei Raub oder fremdeinwirkendem Abhandenkommen der Einnahmen während Geldbearbeitung und Transport besteht ohne zusätzliche Vereinbarung nich
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(a) EUR 1.500.000 bei Personenschäden
(b) EUR 500.000 bei Sachschäden
(c) EUR 15.000 bei Abhandenkommen bewachter Sachen und überlassener Schlüssel.
(d) EUR 12.000 bei reinen Vermögensschäden
(e) EUR 50.000 bei Geldtransport (Sondervereinbarung)
Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist gegebenenfalls verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich geltend zu machen. Er ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Für Entschließungen des Auftraggebers, die aufgrund von Empfehlungen des Auftragnehmers gefasst werden, wird nicht gehaftet.
Abrechnung
Wird die erbrachte Dienstleistung aufgrund der geleisteten Mannstunden berechnet, so wird für jede angefangene Stunde auf die nächsten 15 Minuten aufgerundet.
Zahlung des Entgeltes
Das Entgelt für die vertragliche Leistung ist, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar nach erbrachter Dienstleistung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind nach Erhalt fällig und binnen 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum i.S. des § 284 Abs. 2 BGB zu zahlen. Die Zahlungen sind rein bar, ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle des Auftragnehmers in deutscher Währung (EUR) zu leisten. Aufrechnung und Zurückbehalten des Geldes sind nicht zulässig, es sei denn, im Falle einer unbestrittenen od. rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder von dem Vertrag überhaupt entbunden wäre. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber abgemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis können im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Preisänderung
Im Falle der Veränderung von Lohnkosten oder Lohnnebenkosten, insbesondere durch Abschluss neuer Lohn-, Mantel-, oder Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleiche Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten die Selbstkosten für die Ausführung des Auftrages geändert haben, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Vertragsbeginn, Vertragsänderung
Der Vertrag ist für den Auftragnehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Der Auftraggeber versichert mit der Unterzeichnung des Vertrages, dass er keine staatsgefährdenden, verfassungswidrigen oder in irgendeiner Weise rechtswidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt. Für die Durchführung des Auftrages (auch im Ausland) und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur das deutsche Recht. Nebenanreden, Änderungen, Ergänzungen od. Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Vertragswirksamkeit (Teilunwirksamklausel)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder rechtsunwirksam sein sollten, so sind sie so auszulegen, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 30161 Hannover